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Kfz-Zulassungsdienste

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Alle Infos zur Fahrzeugzulassung und den wichtigsten Zulassungsvorgängen, bei denen der Zulassungsdienst Ihnen behilflich sein kann.

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Abmeldung / Stilllegung eines Fahrzeugs
Bei der Stilllegung oder Abmeldung Ihres Fahrzeugs werden die Kennzeichen Ihres Fahrzeugs entwertet und die Stilllegung wird im Fahrzeugschein vermerkt, sollten Sie noch alte Fahrzeugpapiere haben, wird die Stilllegung auch im Fahrzeugbrief vermerkt. Das Fahrzeug darf dann nicht mehr auf öffentlichem Straßenland stehen. Die Abmeldung Ihres Fahrzeugs können die Zulassungsdienste selbstverständlich für Sie erledigen. Für eine Wiederzulassung des Fahrzeugs innerhalb von 7 Jahren nach der Abmeldung wird eine gültige Hauptuntersuchung benötigt, danach eventuell ein Vollgutachten einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Zulassungsstelle oder dem Zulassungsdienst vor Ort. Beachten Sie bitte, dass das alte reservierte Kennzeichen nur ein Jahr für Ihr Fahrzeug erhalten bleibt, danach wird ein neues Kennzeichen zugeteilt. Wenn Sie das Kennzeichen Ihres alten Autos für ein anderes Fahrzeug übernehmen möchten, muss das alte Auto umgekennzeichnet werden.

Alte Fahrzeugpapiere
Sollten Sie noch im Besitz der alten Papiere (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief DIN A5) sein, werden diese Papiere bei der nächsten Befassung der Zulassungsstelle damit, ausgetauscht. Seit einigen Jahren werden die alten Fahrzeugpapiere nicht mehr ausgegeben. Stattdessen wurden die neuen Papiere, Zulassungsbescheinigung Teil 1 für den alten Fahrzeugschein und Zulassungsbescheinigung Teil 2 für den alten Fahrzeugbrief, eingeführt. Hintergrund sind europaeinheitliche Schlüsselnummern für die Fahrzeugdaten. In der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist im oberen Bereich nur noch Platz für zwei Haltereinträge. Sollten im Fahrzeugbrief schon 2 Halter eingetragen sein, wird ebenfalls ein Neuer ausgestellt. Der alte Fahrzeugbrief wird dann ungültig gestempelt und Ihnen von der Zulassungsstelle wieder ausgehändigt.

Ausfuhrkennzeichen / Exportkennzeichen
Ausfuhrkennzeichen sind zur Fahrzeugüberführung ins Ausland bestimmt und gelten für einen Zeitraum von mindestens 15 Tagen. Diese Kennzeichen erkennt man an dem roten Balken rechts, dort ist die Gültigkeitsdauer der Kennzeichen eingeprägt. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Zulassungsdienst, ob er diese Kennzeichen für Sie besorgen kann, eventuell muss Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden.

benötigte Unterlagen
Welche Unterlagen der Zulassungsdienst von Ihnen benötigt, erfahren Sie hier.

Ersatz von Fahrzeugpapieren nach Verlust
Sollte Ihnen der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) abhanden gekommen sein, kann Ihnen der Zulassungsdienst bei der Zulassungsstelle Ersatzpapiere besorgen. Bitte beachten Sie, dass dafür unbedingt eine Eidesstattliche Versicherung über den Verlust der Papiere abgegeben werden muss. Den Fahrzeugbrief erhalten Sie nicht sofort von der Zulassungsstellle, dafür ist eine sogenannte Aufbietung nötig, dieser Vorgang dauert ca. 6 Wochen, erst danach kann Ihnen der neue Fahrzeugbrief ausgehändigt werden. Die Formulare dafür erhalten Sie auf Anfrage bei dem von Ihnen gewählten Zulassungsdienst.

Ersatz von Kfz-Kennzeichen nach Verlust
Sind Ihnen Kennzeichen Ihres Fahrzeugs abhanden gekommen, sei es durch Diebstahl, Unfall oder Ähnliches, müssen Sie das bei der Polizei anzeigen. Die Polizeianzeige geben Sie dem Zulassungsdienst zur Beantragung neuer Kennzeichen mit. Dem Fahrzeug wird dann in jedem Fall ein neues Kennzeichen zugeteilt. Wenn Sie wieder ein Wunschkennzeichen haben möchten, könnten Sie das schon vorab reservieren und den Ausdruck dafür ebenfalls dem Zulassungsdienst mitgeben.

evB-Nummer / Doppelkarte
Wenn Sie ein Fahrzeug gekauft haben oder in einen anderen Zulassungsbezirk gezogen sind, benötigen Sie eine neue Versicherungsbestätigung. Dasselbe gilt für die Änderung eines Saisonkennzeichens oder einer Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeuges auf Ihren Namen. Die von früher bekannten Doppelkarten gibt es nicht mehr, stattdessen erhalten Sie von Ihrer Versicherung eine sogenannte eVB-Nummer. Dabei handelt es sich um einen 7-stelligen Code, den Sie von Ihrer Versicherung erhalten, entweder telefonisch oder per Mail. Unter diesem Code sind Ihre Daten wie z.B. Name, Anschrift, Fahrzeugart und Saisonzeitraum bei Ihrer Versicherung hinterlegt. Diese Daten können dann bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges von der Zulassungsstelle abgerufen werden. Den Code müssten Sie zur Abholung Ihrer Unterlagen durch den Zulassungsdienst bitte bereithalten.

Feinstaubplakette
In mehren deutschen Städten sind Fahrverbote in den ausgewiesenen Zonen für Fahrzeuge mit roter, gelber oder ohne Feinstaubplakette wirksam. In diesen Zonen benötigen Sie die grüne Feinstaubplakette. Prinzipiell bekommen Benzin-PKW mit geregeltem Katalysator, die mindestens die Euro 1-Schadstoffklasse erfüllen, die grüne Plakette. Bei Dieselfahrzeugen ab Euro 4. Die Zuordnung der Plakettenfarbe erfolgt im Einzelnen aber immer nach der Schadstoffschlüsselnummer Ihres Fahrzeugs. Daher entscheidet die Zulassungsstelle über die Zuteilung Ihrer Plakette. Wenn sich das Kennzeichen Ihres Fahrzeugs ändert, wird immer eine neue Feinstaubplakette benötigt. Die Plakette bringt Ihnen der Zulassungsdienst im Rahmen Ihrer Kfz-Zulassung gerne mit.

Formulare
Sämtliche Formulare erhalten Sie nach Absprache bei Abholung Ihrer Unterlagen durch den Zulassungsdienst. Diese Formulare müssen immer original von den berechtigten Personen unterschrieben sein, kopierte Exemplare werden in der Regel von den Zulassungsstellen nicht akzeptiert.

Hauptuntersuchung
Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug zulassen möchten, geht das nur mit dem Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung einer amtlichen Überwachungsorganisation. Der Prüfbericht sollte dem Zulassungsdienst zur Zulassung mitgegeben werden. Es ist ausreichend, wenn die Hauptuntersuchung noch für den Monat gültig ist, in dem die Fahrzeugummeldung erfolgt. Sollte das Gebrauchtfahrzeug noch keine 3 Jahre (Motorräder und Transporter: 2 Jahre) alt sein, ist keine Prüfbescheinigung erforderlich, die Fälligkeit ist im Fahrzeugschein eingetragen. Diese Eintragung wird im Gegensatz zu den Stempeln des HU-Prüfers im Fahrzeugschein bei allen Zulassungsstellen akzeptiert.

Kfz-Steuer
Die Zahlung der Kfz-Steuer bei der Fahrzeugzulassung ist nur noch mit Einzugsermächtigung möglich. Die Einzugsermächtigung (Formular "SEPA-Mandat", bekommen Sie vom Zulassungsdienst) ist zusammen mit dem Zulassungsantrag einzureichen und muss für die Zulassung für ein Jahr im Voraus erteilt werden. Beträgt die Kfz-Steuer über 500,- Euro jährlich, kann auch eine halbjährliche Zahlungsweise vereinbart werden, ab 1.000,- Euro Kfz-Steuer pro Jahr kann vierteljährlich bezahlt werden. Eine Barzahlung für den ersten Entrichtungszeitraum ist nicht mehr möglich. Bei bestehenden Steuer- oder Gebührenrückständen kann das Fahrzeug nicht zugelassen werden, bevor diese Rückstände beglichen sind. Die Bemessung der Steuer erfolgt abhängig von der Erstzulassung des Fahrzeugs nach Hubraum, Schadstoffklasse und nach CO2-Emission.

Kfz-Versicherung
Wenn Sie ein Fahrzeug gekauft haben oder in einen anderen Zulassungsbezirk gezogen sind, benötigen Sie eine neue Versicherungsbestätigung. Dasselbe gilt für die Änderung eines Saisonkennzeichens oder eine Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeuges auf Ihren Namen. Die von früher bekannten Doppelkarten gibt es nicht mehr, stattdessen erhalten Sie von Ihrer Versicherung eine sogenannte eVB-Nummer. Dabei handelt es sich um einen 7-stelligen Code, den Sie von Ihrer Versicherung genannt oder geschickt bekommen. Unter diesem Code sind Ihre Daten wie z.B. Name, Anschrift, Fahrzeugart und Saisonzeitraum bei Ihrer Versicherung hinterlegt. Diese Daten können dann bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges von der Zulassungsstelle abgerufen werden. Den Code müssen Sie dem beauftragten Zulassungsdienst mitgeben.

Kosten der Kfz-Zulassung
Die Kosten Ihrer Kfz-Zulassung erfahren Sie hier und bei dem von Ihnen ausgewählten Zulassungsdienst.

Kurzzeitkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen werden ausgegeben für Probefahrten und Fahrzeugüberführungen. Sie sind für 5 Tage gültig und gelten ab dem Tag der Zuteilung, wobei der Tag der Zuteilung schon mitzählt. Am rechten Rand dieser Kennzeichen wird das Datum eingeprägt, bis zu dem die Kurzzeitkennzeichen noch gültig sind. Kurzzeitkennzeichen für Probefahrten oder Überführungsfahrten werden von der Zulassungsstelle ausgegeben und können eventuell vom Zulassungsdienst besorgt werden, fragen Sie bitte vorher dort an, welche Voraussetzungen dafür bei Ihrer örtlichen Zulassungsstelle erfüllt sein müssen. Da Kurzzeitkennzeichen immer für ein bestimmtes Fahrzeug und nicht blanko erteilt werden, müssten Sie schon wissen, für welches Fahrzeug die Kennzeichen sein sollen und von diesem Fahrzeug die Fahrzeugpapiere im Original besitzen. Mit Kurzzeitkennzeichen können Sie die Umweltzonen der Innenstädte ohne Feinstaubplakette befahren, die Kennzeichen dürfen nicht an zugelassene Fahrzeuge montiert werden und nur für das Fahrzeug benutzt werden, das im Kurzzeit-Fahrzeugschein eingetragen ist. Für diese Kennzeichen benötigen Sie eine eVB-Nummer von Ihrer Versicherung, extra für Kurzzeitkennzeichen ausgestellt, die Sie sich vor der Beantragung der Kennzeichen besorgen müssten. Die Kennzeichen gelten immer für 5 Tage, wobei der Tag der Zuteilung bei der Zulassungsstelle schon mitzählt und die Zuteilung nicht im Voraus für einen anderen Tag erfolgen kann.

Oldtimerkennzeichen
Oldtimerkennzeichen werden ausgegeben für Fahrzeuge ab einem Alter von 30 Jahren. Dafür muss ein Oldtimergutachten bei einer Prüforganisation erstellt werden, wobei u. a. der Originalzustand des Fahrzeugs bewertet wird. Bei diesen Kennzeichen wird hinter den Ziffern ein großes "H" geprägt. Dazu muss das Fahrzeug bei einer Prüforganisation vorgestellt werden. Dort wird ein Gutachten erstellt, welches u. a. den Erhaltungszustand des Fahrzeugs dokumentiert. Haben Sie ein Fahrzeug gekauft, das schon als Oldtimer zugelassen ist, behält diese Oldtimerzulassung Ihre Gültigkeit. Oldtimer sind steuerbegünstigt und dürfen in die Umweltzonen der Innenstädte ohne Feinstaubplakette einfahren.

Rote Kennzeichen
Rote Kennzeichen mit der Anfangsziffer 06 werden Autohändlern zugeteilt. Diese Kennzeichen können für Probe- und Überführungsfahrten des Fahrzeughändlers genutzt werden. Kennzeichen mit der Anfangsziffer 07 bekommen Oldtimer zugeteilt.

Saisonkennzeichen
Für Fahrzeuge, die nicht das ganze Jahr über gefahren werden, besteht die Möglichkeit, ein Saisonkennzeichen zu beantragen. Saisonkennzeichen gelten jeweils nur für die Monate des Jahres, die vom Saisonzeitraum erfasst werden. Bei Cabrios oder Motorrädern hat man so zum Beispiel die Möglichkeit, das Fahrzeug nur für die Sommermonate zuzulassen. Der Gültigkeitszeitraum wird rechts auf dem Kennzeichen in Monaten angegeben. Die obere Ziffer gibt den Saisonanfang an und die untere Ziffer das Saisonende. Der Saisonzeitraum muss vor der Zulassung von der Kfz-Versicherung erfasst werden und in der Versicherungsbestätigung, die man von der Versicherung bekommt, berücksichtigt werden. Während des Zeitraums, der nicht vom Saisonkennzeichen erfasst wird, ist keine Kfz-Steuer fällig und das Fahrzeug darf nur außerhalb des öffentlichen Straßenraums abgestellt werden. Der Vorteil des Saisonkennzeichens besteht darin, das Fahrzeug nicht jedes Jahr an- und abmelden zu müssen.

Standortverlegung
Sind Sie mit Ihrem Fahrzeug in einen anderen Landkreis gezogen, muss das Fahrzeug bei der zuständigen Zulassungsstelle umgemeldet werden. Dazu müssen Sie sich erst beim für Ihren Landkreis zuständigen Bürgeramt ummelden. Erst wenn Sie in Ihrem Personalausweis die neue Anschrift eintragen lassen haben, kann die Ummeldung bei der Zulassungsstelle erfolgen. Für die Zulassung wird außerdem noch eine neue eVB-Nummer von Ihrer Versicherung (mit der neuen Anschrift!) benötigt. Bei einer Standortverlegung des Fahrzeugs ohne Änderung des Halters können Sie neuerdings die alten Fahrzeugkennzeichen weiterhin behalten.

Technikänderung
Wurden an Ihrem Fahrzeug technische Änderungen durchgeführt, müssen diese Änderungen eventuell in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Informieren Sie sich bitte bei einer Prüforganisation, ob das bei Änderungen, die an Ihrem Fahrzeug gemacht wurden, nötig ist. Die Prüforganisation wird Ihnen dann nach erfolgter Fahrzeugabnahme ein Gutachten ausstellen. Aus diesem Gutachten ist ersichtlich, wann die Eintragung in die Fahrzeugpapiere nötig ist, das Gutachten muss dann zusammen mit den Fahrzeugpapieren dem Zulassungsdienst mitgegeben und bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden.

Umkennzeichnung eines Fahrzeugs
Ein zugelassenes Fahrzeug kann auf Wunsch umgekennzeichnet werden, dabei wird dem Fahrzeug ein anderes Kennzeichen zugeteilt. Die alten Kennzeichen werden dann entwertet und in die Fahrzeugpapiere wird dann das neue, zugeteilte Kennzeichen eingetragen. Beim Verlust eines oder beider Kennzeichen muss ebenfalls eine Umkennzeichnung erfolgen. Wenn Sie das Kennzeichen Ihres alten Autos für ein anderes Fahrzeug übernehmen möchten, muss Ihr altes Auto umgekennzeichnet werden. Bei der Umkennzeichnung wird dem alten Fahrzeug ein anderes Kennzeichen zugeteilt. Gleichzeitig kann das alte Kennzeichen auf Ihren Namen reserviert werden und steht dann wieder für die Zulassung Ihres neuen Fahrzeugs zur Verfügung.

Wechselkennzeichen
Bevor Sie sich für eine Kfz-Zulassung mit Wechselkennzeichen entscheiden, gibt es einige Einschränkungen zu beachten:
  1. Wechselkennzeichen können für maximal 2 Fahrzeuge zugeteilt werden.
  2. Der Fahrzeughalter muss bei beiden Fahrzeugen identisch sein.
  3. Die Fahrzeugklasse muss bei beiden Fahrzeugen identisch sein.
  4. Die Anzahl und die Abmessung der Kennzeichenschilder muss gleich sein.
  5. Beide Fahrzeuge sind steuerpflichtig.
  6. Für beide Fahrzeuge muss eine Haftpflichtversicherung für Wechselkennzeichen abgeschlossen werden.
  7. Die Kennzeichen dürfen nur an jeweils einem Fahrzeug angebracht werden, das andere Fahrzeug darf nicht auf öffentlichem Straßenland stehen.
  8. Für Saisonkennzeichen werden keine Wechselkennzeichen zugeteilt.

Wiederzulassung eines Fahrzeugs
Wenn Sie ein stillgelegtes Fahrzeug wieder auf Ihren Namen zulassen möchten, ist zu beachten, dass zur Zulassung neben Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein immer eine gültige Hauptuntersuchung benötigt wird. War das Fahrzeug weniger als ein Jahr stillgelegt, bleibt das ursprüngliche Kennzeichen des Fahrzeugs erhalten, wenn es bei der Abmeldung auf Ihren Namen reserviert wurde. Haben Sie die alten Kennzeichenschilder noch, können die eventuell wieder verwendet werden. War das Fahrzeug länger als ein Jahr abgemeldet, wird ein neues Kennzeichen zugeteilt. Weiterhin gilt, wenn das Fahrzeug weniger als sieben Jahre stillgelegt war, reicht eine neue Hauptuntersuchung zur Wiederzulassung, war es länger als sieben Jahre stillgelegt, wird ein Vollgutachten einer Prüforganisation benötigt.

Wunschkennzeichen
Im Zuge Ihrer Kfz-Zulassung besteht die Möglichkeit, ein individuelles Kennzeichen zu erhalten. Wunschkennzeichen werden von den Zulassungsstellen zugeteilt. Bei vielen Zulassungsstellen besteht die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen vorab online zu reservieren. Auch bereits zugelassene Fahrzeuge können ein Wunschkennzeichen erhalten, indem das Fahrzeug umgekennzeichnet wird. Nach erfolgreicher Reservierung haben Sie die Möglichkeit, eine Reservierungsbestätigung auszudrucken. Diese Bestätigung halten sie bitte zur Abholung Ihrer Unterlagen durch den Zulassungsdienst bereit.

Zulassungsbescheinigung Teil I
Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist der Fahrzeugschein, also der Teil, der bei der Fahrt immer mitgeführt werden muss.

Zulassungsbescheinigung Teil II
Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist der Fahrzeugbrief. Der Fahrzeugbrief sollte nicht im Fahrzeug deponiert werden!